Informationen für Kassenpatienten.
— Leistungen
Was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt
Medizinisch notwendige Behandlungen der Hand- und Plastischen Chirurgie rechnen wir im Rahmen unserer kassenärztlichen Zulassung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Dazu zählen zum Beispiel die Behandlung von Nervenengpass-Syndromen, Sehnenerkrankungen, Ganglien sowie Haut- und Weichteiltumoren.
Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte und — soweit vorhanden — Vorbefunde und Überweisung mit. Arbeits- und Schulunfälle (berufsgenossenschaftliche Heilverfahren) behandeln wir nicht.
— Selbstzahler
Was nicht über die Krankenkasse läuft
Ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das gesamte ästhetische Behandlungsspektrum — vom Facelift bis zur Faltenbehandlung — führen wir ausschließlich als Selbstzahlerleistung durch.
Das gilt auch für die Oberlidstraffung und die Behandlung eines Lipödems: Beide bieten wir ausschließlich als Selbstzahlerleistung an, unabhängig davon, ob im Einzelfall eine medizinische Indikation vorliegt. Sie erhalten vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
— Termin
Sprechzeiten & Terminvergabe.
Termine für die Kassensprechstunde vergeben wir telefonisch.
- Montag, Dienstag, Donnerstag
- 8–12 Uhr und 14–17 Uhr
- Mittwoch, Freitag
- 8–13 Uhr
Fax: +49 231 84797636
Gewerbeparkstr. 3–5, 44339 Dortmund
— Auf eigenen Wunsch
Privatsprechstunde für gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte können die Privatsprechstunde auf eigenen Wunsch als Selbstzahler nutzen. Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn; die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich.
— Nächster Schritt
Fragen zu Ihrem Termin — rufen Sie uns an.
Unser Praxisteam erreichen Sie unter +49 231 79798859.
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